ingleichen,
Adv.
›in gleicher Weise, auf gleiche Art‹;
vgl.
1
(Adj.) 1.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath  (
rib.
,
1565
):
haben die laten vermelt, wie daß sie ingleichen von ihrer vorelteren gehort, daß wolgeb. her abt den angreiff […] haben soll.
Opitz. Poeterey
9, 5
 (
Breslau
1624
):
Ingleichen stimmet auch Strabo mit dem Lactantius vnd andern in diesem ein.
v. Keller, Ayrer. Dramen  (
Nürnb.
1610
/
8
):
Die Ehrenschender wöllen wir | Ingleichen straffen nach gebür.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1640
/
84
):
wan ain underthan waß von reverendo viech ingleichen hönig wachß und leinwath zu verkaufen.
M. Cunitia. Ur. Prop. ;
Opitz. a. a. O.
54, 21
;
Siegel u. a., Salzb. Taid. .