infrau,
die
;
–/en
.
›Frau, die zur Miete in eines anderen Hause wohnt‹;
vgl.
3
 1, .
Nobd./Oobd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1555
):
Aber ain ieder mag im von seinem inman oder infrauen umb den hoffzinß woll gnueg thuen.