heraustun,
V.,
unr.
1.
›etw. aus einem Raum / Gefäß entfernen, nach außen transportieren‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 25, 15
(
Wittenb.
1545
):
[die stangen] sollen in den rincken bleiben / vnd nicht heraus gethan werden.
Hajek, Guͦte spise
37
(
rhfrk.
/
nobd.
,
um 1350
):
laz sie [ele] gar sieden vnd tuͦ her vz die grete.
Memminger Chron. (
Ulm
1660
):
Am Freytag in der andern Fastwochen war gesetzet / daß / wer ein Kalter (Behalter) im Bach hette / 10 ₰ heller darvor geben oder solchen heraußthun solte.
Luther. a. a. O. 2. Chr.
29, 5
;
Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
188, 18
.
Vgl. ferner s. v. .
2.
refl.: ›(aus einem Raum / Ort) herausgehen, ausrücken (von Personen)‹;
zu  1.

Belegblock:

Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
als die fursten von erst vor Pruck ruckten und [...] sehen liessen, haben sich die Flemig auff zwaytausent stark zu fues herausgetan.
3.
Ütr. zu 1: ›jn. aus einem Zustand befreien‹; speziell rechtssprachl.: ›jn. aus der Acht lossprechen‹.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Sprichet man den an, der in der achte was [...], daz in der richter her (vz tet [...]).