heraustun,
V.,
unr.Belegblock:
[die stangen] sollen in den rincken bleiben / vnd nicht heraus gethan werden.
laz sie [ele] gar sieden vnd tuͦ her vz die grete.
Am Freytag in der andern Fastwochen war gesetzet / daß / wer ein Kalter (Behalter) im Bach hette / 10 ₰ heller darvor geben oder solchen heraußthun solte.
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Vgl. ferner s. v. .