hausleib,
der
.
›zu Hause gebackenes, gewöhnliches Brot‹;
zu  6,
2
.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Dinklage, Frk. Bauernweist.
71, 15
(
nobd.
,
um 1450
):
Auch sprechen wir zu recht, das derselbig ferige sol uns überfüren ein iegklichs mit seinem hawsgesinde oder gebrötten ehalten umb einen hawslayb, der do anders selbst pecht.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
was gutz vestz brot von wol gearbeitem taigk als man zu fodern hauslaiben nimpt.