hauptschade,
der
;
–/-Ø
+ Uml.
›der durch eine Rechtsverletzung entstandene hauptsächliche Schaden‹;
wohl zu  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
70, 16
(
Nürnb.
1484
):
so soll er [der clager] alßdann fuͤrderlich sollich sein fuͤrnemen besuͦchung vnd gebrauchung der ewßern gericht [...] abstellen vnd abthuͦn on seins schuldigers vnd seiner erben Costen vnd schaden mit bekerung vn̄ widerlegung aller erlittner hawbtschedē vnd gerichts Cost.