habilitieren,
V.;
aus
mlat.
habilitare
(
DuCange
4, 149
).
›jn. zu etw. erheben, weihen, berechtigen‹; speziell (refl.): ›sich zum Professorenamt qualifizieren‹.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
so sei doch / wenn man sich einmahl habilitiret / wohl gesezzt und gebuͤhrend erweise / nichts / als gewuͤnschte Ruhe / der beste respect, zufliegendes Reichthum.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
80, 24
(
Straßb.
1520
):
der tauff het vnß zuͦ pfaffen vnd pfeffin habilitiert.