hänselgeld,
das
.
›aus einer bestimmten, an die Gesellen verteilten Strafe bestehende Gebühr, gleichzeitig Nutzungsgebühr zu einem Markt‹;
vgl.  3, .

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern
561, 2
(
halem.
,
1480
):
Was aber von frembden gewandtschneideren jez und hinfür gefallt, das man nennt hensel-geldt, gehört den gesellen der gesellschafft zu den Kauffleüthen.