gradatim,
Adv.;
aus
lat.
gradatim
›Schritt für Schritt‹
(
Georges
1, 2953
).
›stufenweise; ohne Auslassung einer gerichtlichen Instanz‹.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
207, 20
(
Mainz
1555
):
es sol keyn appellation an dem keyserlichen cammergericht angenommen werden, die nit gradatim geschehen und die einen nehern richter hett.