gnadenschaz,
der
.
1.
›Vergebung durch Gott‹;
zu  4.

Belegblock:

v. d. Broek, Suevus. Spieg.
291r, 46
(
Leipzig
1588
):
Endtlich in die fuͤnffte Bitte des Vater vnsers / darinn wir auch vmb den Gnadenschatz bitten.
2.
›durch fromme Werke (z. B. durch Beten, Fasten oder Martyrium) einzelner Mitglieder der Kirche angehäuftes Absolutionspotential, aus dem die durch den Papst ausgerufenen Ablässe gespeist werden‹;
vgl.  7.

Belegblock:

Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Ferrner so haben [...] etliche Roͤmische Paͤbst [...] allen Christglaubigen [...] vollkommnen Ablaß vnd Verzeihung all ihrer Suͤnden verliehen / vnd solches jedeßmal auff siben Jahr lang: da dise verflossen / ist vmb solchen Gnadenschatz bey dem Paͤbstlichen Stuel zu Rom auff ein newes anzuhalten.