gestüpfe,
das
.
›Niederwald, Gebüsch, Gestrüpp‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1539
):
das der her oder hofman denselbigen [brüel] in freiem gestopp halden, damit kein viehe darin kunt kommen.
Ebd. (
1489
):
vortme sollen die vorg. beständer alle jahr die velt und wiesen van graben, stacken, dongen und gestüppe in gudem ufrichtigen buwe halden.