geschanknus,
die
.
›Geschenk, freie Gabe‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
mit vernünftigen wolerwogenen rath, nicht durch betrug oder heuchlerei bewogen, sondern mit gueten wißen alß ain unwidersprechliche geschanknus geben.
auf das niemants seiner vorgedachten und unserer geschanknuß vermesentlich entgegen gehen möge.