gerinne,
das
.
›kleiner (niedriger) natürlicher oder aus Brettern gezimmerter bzw. in Stein gehauener Wasserlauf‹.
Vorwiegend omd. / östliches Inseldeutsch.
Bedeutungsverwandte:
,  13; vgl. .
Wortbildungen:
gerinsteuer
›Abgabe für bergmännische Wasserlosung‹ (so ; a. 1553).

Belegblock:

Erben, Omd. Chrestomathie
47, 12
(
omd.
,
1390
):
Vnd gos vz den krug in das gerinne vnd lief zu dem brvnne, so das sie wasser schapfte.
Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1494
):
dennoch haben die widerpart uf demselbigen nawen marckte [...] ein graben machen, [...] und den alden wasserlauft und gerynne vorthemmen [...] lassen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
91, 16
(
omd.
,
um 1559
):
die [genge] sollen den stolnern nicht ehr angeboten werden, sie sein dan mit ihrem gerinne und der wasserseyge furuber.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1534
):
dass Gorge Klerer dasselbe stollordt [...], mit guttem starken zimmer vorwaren soll und die gerinn fertigen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Gerinne / Rinne / die Furt eines Wassers.
Rechn. Kronstadt
3, 415, 43
(
siebenb.
,
1547
):
muratores vulgo dy das Gerhen haben vermaurt.
Löscher, a. a. O.
123, 19
;
Mollay, Ofner Stadtr.
325, 4
;
Rechn. Kronstadt
2, 292, 32
;
541, 16
;
Schles. Wb.
1, 404
;