geneinen,
V.
›jn. von seiner Meinung abbringen‹.
Syntagmen:
mit Dat. d. P.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
ap sie mich mit dem uberzeugen oder ap ich inen dafur geneinen mocht.