gemeinknecht,
der
.
›Gemeindeknecht, Bediensteter der Gemeinde‹;
vgl. (
die
23.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Dinklage, Frk. Bauernweist.
118, 35
(
nobd.
,
1427
/
1503
):
es sey ein eynung groß oder clein, so dye von dem gemein knecht gerücht oder furbracht wurdt, sol der oder die, wer sye sein, die eynung, wie sye benent wurt, außrichten.