gebächte,
das
.
›Gebackenes, Backwerk, Gebäck‹; als Metonymie: ›Backgewerbe, Bäckerhandwerk‹;
zu (V.) 5.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
664, 19
(
halem.
,
1463
):
wie sich veiler und vochentzer mit irem gewerbe und gebechte gen ein andern halten soͤllent.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1530
):
soferr aber die pecken zu vil aigennutzig und gewünsüchtig sein und ihres unrechten gebachts nit abstehen wolten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
um 1600
):
die pöken bei dem markt zu Millstath, sollen sich dieselben järlichen des traidskaufs und irer gerichtsordnung mit dem gepächt wie es anderer orten gewöndlichen ist halten.
Öst. Wb.
2, 15
.