gastherberge,
die
.
›Haus für Gäste, Herberge; Speise-, Wirtshaus‹;
vgl.  124.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1564
):
du must auch das frümal | Mit essen auff dem güldin saal, | Dort in der gastherberig mein.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 681, 15
(
schwäb.
,
1530
):
welcher die recht gastherberg und würtschaft versehen will, der soll nimer ohne wein sein.
Bad. Wb.
2, 300
.