gassinger,
der
;
–/-Ø
.
›Bewohner eines Gebäudes, das in einer Gasse steht‹;
vgl. .

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
Ein jeder burgersman [...] soll mit einem pfenning sein gerechtigkeit [...] melden, ain jeder angesessener und behauster sein gemaingelt drei pfenning, die gassinger aber jenseits der Weitz nur zwei pfenning [...] dem richter schuldig zu erlegen sein.