gassinger,
der
;–/-Ø
.›Bewohner eines Gebäudes, das in einer Gasse steht‹;
vgl. .
Belegblock:
Ein jeder burgersman [...] soll mit einem pfenning sein gerechtigkeit [...] melden, ain jeder angesessener und behauster sein gemaingelt drei pfenning, die gassinger aber jenseits der Weitz nur zwei pfenning [...] dem richter schuldig zu erlegen sein.