erbschacht,
der
;
–/-e
,
-e
+ Uml., auch
+ Uml.
›Hauptschacht in einem Grubenfeld, der dieses erschließt‹; auch: ›Bergwerksschacht, in dem ein Fund gemacht wurde‹;
zu .
Fachtexte des omd. Bergbaus.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
86, 15
(
omd.
,
1548
):
Der berckmeister sol die neufenger darzu halten, das sie alsbalt nachn bestetigen kuebel und seil einwerfen, ihr bleibens und erbschechte nemen [...], derhalben kein zanck erwuchße.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1528
):
Sobald aber die gewerken, denen ihr ertz ausgehauen wurde, aus ihrem erbschacht oder lichtlöchern in ihren massen zu den rauborttern ein ausgezimerten durchschlag machen, die andern gewerken bergmennisch beschreyen und beleuchten.
Wurde iemand [...] sein schacht mit arbeit belegen und on alle irrung und einrede sein erbschacht uber den wechsel niderbracht und abgesuncken hette.
Ebd. (
1533
):
s. f. g. [...] geben auch dazu mergedachten herr Iobst Ludwigen und seinen mitgewercken auf den andern zweien erbschachten [...] das dritte teil derselben urbar.
Ebd. (
1539
):
verleihung halben der erbschecht [...], geben die gesandt rete diesen bescheid, dass der perkmeister keinem gewercken seinen erbschacht vorleihen sal, wann er denselben liegen lässt.
Löscher, a. a. O.
123, 7
;
Veith, Bwb.  f.;