einsegnen,
V.
›jm. / e. S. einen Segen, eine Weihe erteilen‹ (z. B. beim Empfang der kirchlichen Sakramente, bei der Eheschließung, bei der Aufnahme in ein Kloster u. dgl.);
zu  7.
Phraseme:
jn. übel einsegnen
›jn. beschimpfen‹.
Bedeutungsverwandte:
, , .
Wortbildungen:
einsegnung
.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
wenn yhr Pfaffen weyhet [...] vnd keiser vnd konige salbet, Munche vnd Nonnen einsegenet, Glocken vnd kirchen, saltz vnd wasser weyhet, Jsts auch gewis?
Williams u. a., Els. Leg. Aurea
621, 14
(
els.
,
1362
):
Wie getarst du [...] dines herren gemahele begeren die ime ingesegent ist vnd gezeichent?
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
134
(
Genf
1636
):
einsegnen / zwey Eheleute zusammen geben vnd verbinden [...]. einsegnung.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Wan sy weyber namen, die lutterischen ketzer liessen sich nit einsegnen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
so frembde reuter kommen, ist der narr ganz übel zu friden gewest, hat geflucht und gescholten, auch zu zeiten die ganz übel eingesegnet.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Die kaiserin [...] muest si sich eingeben und einsegnen lassen und ain closterfrau sein.
Reichert, Gesamtausl. Messe
7, 7
;
Baumann, a. a. O. ;