diffamieren,
V.;
›jn. verunglimpfen, in Verruf bringen‹.
Wortbildungen:
diffamation
diffamierte
der
).Belegblock:
Mancher Vorspraͤch haͤlt davor / es were jhme eine grosse Schand / wann er seine Schrifften / wo muͤglich teutsch stellen vnd fassen solte [...]. Da muß es heissen Appelliern, suppliciern, concipiern, [...], citiern, differiern, diffamirn, acceptiern
(sprachkritisch zum Gebrauch des Lateins in der Rechtssprache).
Es tregt sich aber bißweilen zu / daß einer / von seinen Mißguͤnstigen / auß Rachgyrigem Gemuͤte / mit vnwarheit diffamiret vnd verleuͤmbdet wird.
demnach setzen und ordnen wir, daß lex diffamari an dem cammergericht verstanden und gebraucht werden soll in [...] schmach- und andern dergleichen sachen, in denen sollich diffamation [...] dem andern theyl zu nachtheil und beschwerung beschehen.
Ebd.
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: wo aber der diffamirt [...] vor dem richter [...] eyn genante zeit, sein klag fürzubringen [...], wann er das nit thet, daß ime eyn ewig stillschweigen aufgelegt sein soll.