diffamieren,
V.;
aus
lat.
diffāmāre
›verunglimpfen, verleumden‹
(
Georges
1, 2144
;
Schulz/Basler, Neub.
4, 531
).
›jn. verunglimpfen, in Verruf bringen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, ; vgl. ,  2.
Wortbildungen:
diffamation
,
diffamierte
(
der
).

Belegblock:

Schorer, Sprachposaun
44, 14
(o. O.
1648
):
Mancher Vorspraͤch haͤlt davor / es were jhme eine grosse Schand / wann er seine Schrifften / wo muͤglich teutsch stellen vnd fassen solte [...]. Da muß es heissen Appelliern, suppliciern, concipiern, [...], citiern, differiern, diffamirn, acceptiern
(sprachkritisch zum Gebrauch des Lateins in der Rechtssprache).
DRQEdit,
EiderstedtPolO.
Cc iij r (
Schleswig
1591
):
Es tregt sich aber bißweilen zu / daß einer / von seinen Mißguͤnstigen / auß Rachgyrigem Gemuͤte / mit vnwarheit diffamiret vnd verleuͤmbdet wird.
Laufs, Reichskammergo.
202, 7
(
Mainz
1555
):
demnach setzen und ordnen wir, daß lex diffamari an dem cammergericht verstanden und gebraucht werden soll in [...] schmach- und andern dergleichen sachen, in denen sollich diffamation [...] dem andern theyl zu nachtheil und beschwerung beschehen.
Ebd.
20
:
wo aber der diffamirt [...] vor dem richter [...] eyn genante zeit, sein klag fürzubringen [...], wann er das nit thet, daß ime eyn ewig stillschweigen aufgelegt sein soll.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
über vil jar hernach [...] einer von Oberndorf [...] her Gottfridt Christofen offenlichen diffamiert und gescholten, als ob er domals sein brueder [...] mit seinem waidmesser oder pfriemen hab entleibt.