defendieren,
V.
›etw. / jn. verteidigen‹; zumeist ist die Verteidigung einer abstrakten Größe durch Worte gemeint, seltener die militärische oder gerichtliche Verteidigung.
Spätes Frnhd.
Syntagmen:
den guten namen / pas, die dreifaltigkeit / ere / lere, das werk / wort gottes, jn. d
.;
etw. wieder jn. d., sich wieder etw. d
.
Wortbildungen:
defensive
›Verteidigung‹ (a. 1575ff.).

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
Giengen auch eylends fuß hin, ihrem meister seine ehr und guten namen selbs zu defendiren und retten.
Schein, NA
6, 11a, 14
(
Wittenberg
1609
):
Dann auch das es E. E. Hh. vnd Ggn. an macht vnd verstande dieses mein wercklein contra malevolos zu defendiren vnnd zuentschuͤldigen nicht mangeln thut.
Hoffmeister,
Kuffstein. Gef. B 2r, 6
(
Leipzig
1625
):
Der Schild / so auß dem Haupt außgehet / vnd den gantzen Leib mir bedecket / ist mein Verstandt / damit ich mich wider denselben streich defendire.
Sachs (
1539
):
Der gschrifft thut grossen gwalt, | Ziehen, pieben und dringen, | Biß sie darauß erzwingen, | Ir lere zu probieren, | Zu schmucken, defendiren, | Als sey es Gottes wort.
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
514, 11
(
halem.
,
1548
):
die fallbrugg aufziehen undt den paaß möglichstermassen defendieren.
Österley, a. a. O. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
A. à S. Clara. Deo Gratias ; ;
Schulz/Basler
1, 126
;
Jones, French Borrowings
277
;
Öst. Wb.
4, 1285
.
Vgl. ferner s. v.  3.