da|entgegen,
Adv.
1.
zum Ausdruck der Gegenleistung oder des Ausgleichs für eine Bezugsgröße: ›für diesen Sachverhalt, für diese Handlung; dafür‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
sollen im die, so sollich urbarguet ingehabt und verweset haben, des von stund an abtreten, doch das er ionen daentgegen ir redlich ausgab, so si darauf gelegt haben und darbringen mögen, ohn abgang entrichte und bezalle.
2.
zum Ausdruck der Gegenüberstellung von Aussagen: ›demgegenüber, dagegen‹.

Belegblock:

Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Item versprechen ain taill dem andern, war, trew, gerecht, freundt und veint dem veint ze sein. Doentgegen verspricht der genant Turkisch kayser zw widergebung der vorgenanten durchleuchtigen herschafft die stet.