dafern,
Konj.
zur Einleitung eines Konditionalsatzes: ›wofern, wenn, falls‹.

Belegblock:

Böhme, Morg.R.
17, 8
(Hs. ˹
schles.
,
1612
˺):
wir [...] haben dieses herrliche Buch den Recht-gesinneten hiemit recommendiren und in die haͤnde geben wollen / mit verheissung / dafern wir befinden / daß den kindern GOttes damit gedienet / werden wir uns angelegen sein lassen / daß die nechstfolgenden ebener massen in der Ordnung als sie der Autor geschrieben / heraus kommen moͤgen.