contumax,
Adj.
›aufsässig (und deshalb nicht vor Gericht erscheinend)‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Gegensätze:
(Adj.).

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Contumax. Ein vngehorsamer / der durch drey nach einander folgend / oder durch ein endtliche Peremptorische ladung erfordert worden ist / vnd nit kompt / Oder kompt / vnd wil in Recht nit handeln / Auch Richters gehayß nicht folgt vnd gehorsam thut.