buchstek,
der
;
–/
auch
.
›Ast einer Buche‹;
zu ,  1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1640
/
84
):
Daß laubstraifen an puechstecken in der Pueschau und Stainwandt ist ganz und gar verbotten und eingestelt umb destwillen daß von dem straifen vil puechsteck abgethört werden.