brantenweinhaus,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Wirtshaus, in dem Branntwein ausgeschenkt wird‹; zu ,  8d.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
, o. J.):
Und solle auch zwischen beiden lobämbtern und der predig im münster sich niemandts in den thorstüblin, brentenweinheüsern oder würtsheüsern, gleichergestalt vor den thorn oder uff den Füllinen [...] finden lassen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 765
.