brandhun,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Huhn, das für die Erlaubnis zur Brandrodung abgegeben wird‹;
zu  3.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1606
):
davon sie denn die gebräuchigen brandhüner dienen sollen.