besteuern,
V.
1.
›jm. eine Steuer, Abgabe auferlegen‹.Wortbildungen:
besteuerung
Belegblock:
von etlicher unserer burger leut wegen, die er [byschof] maynt zu besteurn, 22 lb.
so hat im der rat gewalt behalten, daz sie in oder einen andern bestewren muͤgen als ander ir armlewt daselbst.
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
148, 21
.