beständler,
der
;
–/-Ø
.
1.
›Leiharbeiter, Tagelöhner‹;
vgl.  5.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1437
):
daz gemainikleich der sitt ist im hinlassen di weingarten zu Reczs daz man vördert und gibt auch dem weinzürel und pestëndlern von eim vïrteil weingarten 13 ℔ ₰.
2.
wohl ›Einzieher, Sammler von Einkünften‹.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
do die selben sammer und der sammung bestaͤntler und prediger dasselbe wirdig heylgtum umbfúrten und unwirdikleich hanndelten.