besas,
der
.
›Besitz‹;
vgl.  59.
Wortbildungen:
besasseschilling
, wohl ›Pachtgebühr‹.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1471
):
auch sal er haben die gewette und besassze schillinge, was der gefallet in den gerichten.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1477
):
in beruebigem gebrauch und besaß.