berggeschworene,
der
;
–/-n
, auch
.
1.
›Berggeschworener, dem Bergmeister zugeordneter vereidigter Bergmann, dem die Beaufsichtigung eines Bergrevierteils übertragen ist‹;
vgl.
1
 4.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
77, 37
(
omd.
,
1609
):
Do er aber zu vorreisen, soll er dem berckmeister ansprechen, das solches vom berckgeschwornen vorrichtet wirt.
Ebd.
78, 6
(
1563
):
Do aber ein finder [...] einen tagseufen aufnehmen wurde, so solle daßelbige gehalten werden, wie vor alters gebreuchlichen, dem bergkgeschwornen vom anfang biß zum ende des tagesseuͤfen zweene lochstein seczen laßen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
93, 9
(
nwböhm.
,
1572
):
Phillip Beck ein Pergkgeschworner sej sein vetter.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1563
):
Herrn bergmeister mit denen berggeschwornen erfordert: berichtet die beschaffenheiten und dass alles eingangen.
Löscher, a. a. O.
136, 33
;
2.
s.
1
 10.