bergfreiheit,
die
;-Ø/
auch -Ø
.1.
›vom Landesherrn verliehenes Recht auf freie Ausübung des Bergbaus und damit verbundene Vorrechte der Gewerken‹; Zur Sache: .
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
jm. eine b. geben / zulassen
; der b. geniessen
; jn. mit einer b. versehen
; gemeine / genossene / gewönliche b
.; archiv / verleihung der b
.; unschädlich der b
.Belegblock:
doruber wir inen etliche bergfreiet zugelossen.
Und wollen in und sie dobei [...] gnediglich schutzen und aller bergfraiheit geniessen [...] lassen.
Demnach wir zu [...] gedey der Bergwerge [...] die gewerken aldoselbst mit einer gemeinen bergfreiheit vorsehen.