beinling,
der
.
1.
›Leder aus der Haut von Tierbeinen, das wegen minderer Qualität abgeschnitten oder auch zur Herstellung von Lederprodukten verwendet wurde‹;
zu
1
 5.

Belegblock:

Hoffmann, Würzb. Polizeisätze 
97, 35
(
nobd.
,
1387
):
daz kein kursner fuͤrbaz mer kein werck wuͤrcken sol von peinlingen und auch kein berempten belcz machen.
2.
›Strumpf; Schaft am Stiefel‹.
Syntagmen:
den b. mit drat aufstechen
;
b. unz an das knie
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1505
);
Schweiz. Id. (a. 
1460
).