beichtpfenning,
der
.›Gebühr an den Priester für die Abnahme der Beichte‹; auch in Verbindung mit einem Fluch.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
einen b. fordern, jm. einen b. pflichtig / schuldig sein
; jm. etw. zu einem b. schenken
.Belegblock:
der het ain schwur an ime, das er sagt: ,Das dich der ewig fluch ankom! das hab dir zu aim beichtpfening‘.