beichtpfenning,
der
.
›Gebühr an den Priester für die Abnahme der Beichte‹; auch in Verbindung mit einem Fluch.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
einen b. fordern, jm. einen b. pflichtig / schuldig sein
;
jm. etw. zu einem b. schenken
.

Belegblock:

Barack, Zim. Chron.  (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
der het ain schwur an ime, das er sagt: ,Das dich der ewig fluch ankom! das hab dir zu aim beichtpfening‘.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
v. 1355
):
ainem ieden pharrer nicht mer phlichtig sein dann ainn peichtphening.