beichtkind,
das
;
–/-Ø
oder
-er
.
›beichtende Person; j., der üblicherweise zur Beichte bei einem Beichtvater geht‹;
zu  2.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
das alle peichtiger […] kein gelt von iren peihtkindern nemen süllen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 420, 35
(
schwäb.
,
1505
):
Auch send etliche meine peychtkind gwesen.
Ebd.
2, 282, 44
(
oobd.
,
1538
/
40
):
Johans Wolfhart, ein brister […], hat vil peichtkinder gehabt.
Dietz, Wb. Luther .