beholzung,
behülzung
(letzteres gehäuft oobd.),
die
;
-Ø/–
.
– Für die Bedeutungspositionen 1, 2 und 4 überwiegend in chronikalischen und rechtlichen Texten belegt.
1.
›Abholzung, Holzfällen; Holznutzung‹;
zu  1.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1624
):
sollen […] alle dieiennige, so sich der behölzung, unschädtlichen brant, stock und broch anmassen, dahin angehalten werden, das sie ire berechtsamb bescheinlich […] vorpringen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1629
):
können aber darauf nicht eigentlich erkennen, ob unter dieser tax die landsfürstlichen regaln oder nur allein die nutzung wegen der behülzung auf der herrschaft wälder […] miteinkomben.
Kollnig, Weist. Schriesh. 
284, 17
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
2.
›Holzschlag, Waldstück zum Abholzen‹; Metonymie zu 1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1606
):
wie es mit bränden […] und weiden in allen zue der herrschaft gehörigen wäldern, älmän und behulzungen solle gehalten werden.
Ebd. (
17. Jh.
):
damit die behilzung zu ainem landschaden nit unbillich abgeedt.
Siegel u. a., Salzb. Taid. .
3.
›Holz‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
67
(
Genf
1636
):
Beholtzung / holtz / Bois, Lignum. Jch hab kein (beholtzung) mehr.
4.
›Ausstattung, Versorgung e. P. mit Brenn- und anderem Holz; Holzlieferung (als Fronleistung)‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
b. erkaufen / gehaben
;
b. auf das schlos
;
b. der inwoner, des bergwerks
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
21, 8, 23
([
Zwickau
]
1525
):
seyn wir auch beschwerd der beholzung halben / dann vnsere herschafft haben yhnen die holtzer alle alleyn geeygnet vñ wañ der arm man was bedarff mus ers vmb zwey gelt kauffen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1546
):
Die beholtzung sein die lehner und söldner durch dienst nach der herrschaft notturft, allso das jedem ungefärlich drey klaftern zu machen zustee, aufzuhauwen schuldig.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 787, 16
(
schwäb.
,
1607
):
daß nuhemehr in wenig jaren das holz uberahl erödet und man die notwendige beholzung von frembden mit unerschwinglichen costen zu erkaufen getrungen wurde.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beholtzung / holtz schaffung.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1512
; Var.: Hs.
E. 16. Jh.
):
nachdem die behülzung der inwonner zu Weidling von irer herrschaft aus genaden vergunnt wierdet.
Wopfner, Bauernkr. Tirol 
44, 34
(
tir.
,
1525
):
das all perg- unnd holtzwălder allennthalben im lanndt ainem ieden zŭ seiner nottŭrft prenn- unnd zimerholtz frey seyn unnd das perkhwerch dannocht aŭch sein behŭltzŭng gehaben mŏg.
Gehring, a. a. O.
3, 793, 1
;
Wopfner, a. a. O.
110, 37
;
127, 32
;