beherberger,
›Person, die jm. Unterkunft oder Zuflucht gewährt‹; konversosem: ›Person, die bei jm. Unterkunft oder Zuflucht in Anspruch nimmt‹.
Belegblock:
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
42, 7
(
tir.
,
1464
):
Du solt sein naüchter vnd weis vnd cheüsch vnd ain peherbërger vnd lërer.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
Es soll auch kain unterthon […] kainen behörberger […] weder auf jahr oder kirzere zeit zu ihme an die herberg nit annemmen, es haben sich dann zuvor pauer und herbergsman […] bei obrigkeit angemelt.