beansagen,
V.
›jn. / etw. angeben, aufführen, nennen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
[der markt Weiz] unter selbigen pfuntgelt einverleibt und beansagt ist solcher gestalt, das sie all und jede ihre schultige lantsanlagen alß unterthanen zur herrschaft Guettenberg […] geben sollen.
erschiene er aber […] nit und vorhero ihme von dennen perkheyern beansagt worden.