baumansgerechtigkeit,
›Bauerngut‹, so das Glossar der Ausgabe, S. 629.
Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1608
):
das […] manicher neben seiner paumansgerechtigkait nach seinem ableiben in paarschaft […] ein namhaft- und stattliches vermögen […] nachsezt.