bauhofstat,
(deformiert oder mit volksetymologischer Anlehnung an lat.
hosp-/host-
›gast-/fremd-‹:)
bauhostert,
die
;
–/-en
(zu
-hostert
).
›zu einem Grundbesitztum gehöriges Gebäude‹ (in beiden Belegen: als Übernachtungsmöglichkeit für den Grundherrn).

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1. H. 15. Jh.
):
Weisen wir unserem gnedigen herren zu Collen 13 bauhosterten.
Ebd. (
1603
):
noch ligt ein bauhoefstatt am fridhove; of m. gnedigster herr einen boten setzte, der kein wonung hette, mag darauf ein haus bauwen.
Grimm, Weisth. (
1653
):
Ob auch jemandt bawen wolte vff die bawhostarten
[das
Rwb
1, 1296 setzt für dieses Vorkommen die Bedeutung ›Wüstung‹ an].