bauhofstat,
(deformiert oder mit volksetymologischer Anlehnung an lat.
hosp-/host-
›gast-/fremd-‹:)
bauhostert,
die
;–/-en
(zu -hostert
).›zu einem Grundbesitztum gehöriges Gebäude‹ (in beiden Belegen: als Übernachtungsmöglichkeit für den Grundherrn).
Belegblock:
Weisen wir unserem gnedigen herren zu Collen 13 bauhosterten.
noch ligt ein bauhoefstatt am fridhove; of m. gnedigster herr einen boten setzte, der kein wonung hette, mag darauf ein haus bauwen.
Ob auch jemandt bawen wolte vff die bawhostarten
[das
Rwb
1, 1296 setzt für dieses Vorkommen die Bedeutung ›Wüstung‹ an].