bauerzunft,
die
.
›Bauerschaft, bäuerliche Nutzungsgemeinde, bei der die Berechtigung meist vom Besitz eines Feuerstattrechts abhängt und in Holz- und Weidenutzung besteht‹ (so das Glossar zur unten angegebenen Ausgabe).
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Wortbildungen:
bauerzunftordnung
(a. 1624).

Belegblock:

Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1409
):
doch der burzunft von Tedlingen vorbehept von dem Roten Brunnen und von dem crutze darab in der flů ob dem wege weide und achram.