bauersame,
die
;-Ø/–
.›Bauernschaft, Gesamtheit der Bauern‹; spezialisiert: ›Gesamtheit der grundbesitzenden Bauern einer Gemeinde im Gegensatz zu Tagelöhnern und sonstigen Ortseinwohnern‹; metonymisch (zur Spezialisierung): ›Versammlung der Bauernschaft‹.
Gehäuft ˹wobd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte˺.
Syntagmen:
b
. (Subj.) für die stat fallen, b. im felde liegen, b. rechtung haben
; ganze / gemeine / biderbe b
.; ausschus der b
. Zur Metonymie: die b. befragen
; b
. (Subj.) etw. beschliessen
; etw. vor der b. erwerben
.Zur Sache:
Bader, Dorfgenossensch.
f.1962, 23
Belegblock:
Sind diese [rebbannwart] der bauersame […] nicht füglich, so mag jede partei andere dargeben die genüglich seien.
Daß ein ganzi bursamen seit, | Des amas frou gang woll bekleit.
was die pursame zů Jaggispach und Ey indrent diser march […] buwent.
das ein gantze gmeindt … jerlich herrschafft … stüwr schuldig … sye, so die bemelte pursamme selbs ynzüchten […] sol.
das sich die pursame anrucks nach der tagzyt wider zu hus und hoff ze ziehen.