bauersame,
die
;
-Ø/–
.
›Bauernschaft, Gesamtheit der Bauern‹; spezialisiert: ›Gesamtheit der grundbesitzenden Bauern einer Gemeinde im Gegensatz zu Tagelöhnern und sonstigen Ortseinwohnern‹; metonymisch (zur Spezialisierung): ›Versammlung der Bauernschaft‹.
Gehäuft ˹wobd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte˺.
Bedeutungsverwandte:
,  2,  1; vgl.  3, .
Syntagmen:
b
. (Subj.)
für die stat fallen, b. im felde liegen, b. rechtung haben
;
ganze / gemeine / biderbe b
.;
ausschus der b
. Zur Metonymie:
die b. befragen
;
b
. (Subj.)
etw. beschliessen
;
etw. vor der b. erwerben
.
Zur Sache:
Bader, Dorfgenossensch.
1962, 23
f.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1426
):
Sind diese [rebbannwart] der bauersame […] nicht füglich, so mag jede partei andere dargeben die genüglich seien.
Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Daß ein ganzi bursamen seit, | Des amas frou gang woll bekleit.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1554
):
was die pursame zů Jaggispach und Ey indrent diser march […] buwent.
Ebd. (
1606
):
das ein gantze gmeindt … jerlich herrschafft … stüwr schuldig … sye, so die bemelte pursamme selbs ynzüchten […] sol.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1525
):
das sich die pursame anrucks nach der tagzyt wider zu hus und hoff ze ziehen.
Kläui, Urk. Hermetschwil
86, 6
;
96, 41
;
175, 35
;
Rennefahrt, a. a. O. ; ;
Merz, Urk. Wildegg
111, 3
;
144, 5
;
179, 4
;