bankfreiung,
die
.
›Gerichtshegung‹;
zu  16.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1594
):
hiemit hat diese bankfreiung ein end, besehet an ersamen schöffen, ob die bank und von alters brauchlich gefreiet.