Nrddt./md./(deutlich seltener) wobd.; vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
die vier bänke
›das Gericht‹ (im eigentlichen Sinne: die Sitze der Schöffen im Gericht auf 4 Bänken);
gehegte bank
;
gespannene bank
;
in sitzender bank
›während der Sitzung des Gerichts‹,
das recht zu der bank tun
›seiner Wahlpflicht als Schöffe nachkommen‹; an die Bed. ›Gericht‹ möglicherweise anschließbar:
jm. zu bank stehen
›sich jm. ehelich verpflichten‹.
Syntagmen:
die b. spannen
(zur Motivation des Ausdrucks und seinem kulturgeschichtlichen Hintergrund vgl.
);
b.
(Subj.)
ein urteil finden, in die / vor die vier bänke kommen, jn. zwischen die vier bänke bringen, binnen vier bänken etw. bekennen, etw. in die vier bänke antworten, etw. in gehegter b. erkennen, an gehegte b. vortreten, vor gehegter b. ein urteil fällen, in gehegter b. stehen und erscheinen
›vor Gericht treten‹,
in gespanter b. sitzend, sich auf die b. setzen
(vom Richter, als Zeichen für die Eröffnung der Gerichtssitzung),
sich in die b. setzen
(vom Schöffen, als Zeichen für die bevorstehende Verkündung des Urteils),
jn. in die b. weisen
›jn. feierlich in das Richteramt einsetzen‹,
jn. auf die b. setzen, jn. zu der b. termen
(jeweils: ›jn. als Schöffen einsetzen‹),
auf der b. sitzen
›das Schöffenamt bekleiden‹,
jn. in die b. leiten / einweisen, jn. zu der b. bestetigen, jn. auf die b. / zur b. kiesen, (zum recht und) zu der b. (einen eid) schwören
›als Schöffen vereidigt werden‹,
aus der b. abtreten
›das Schöffenamt niederlegen‹,
mit urteil auf die b. kommen, einen schöpfen auf der b. beschelten, zu einer b. gehörig sein
›einem Gericht unterstehen‹,
bekleidete
(›besetzte‹)
/ geistliche / höhere b.