bachküche,
die
.
›herrschafts- oder gemeindeeigener Backofen, öffentliche Backstätte‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 90, 25
(
schwäb.
,
1523
):
Zins aus der Bachküche 6 Pf. h.
Und sollen die (Bachküche) on der herschaft kosten und schaden in buw und eren halten.
Ebd.
2, 29, 12
(
1522
):
das zuzytten, als sie die bachküchin erkouft hand, dieselben gantz buw- und abfellig gewesen sigen.
Ebd.
49, 19
;
306, 30
;
327, 27
;