börung,
die
;
Abstraktum zu
mhd.
bürn
›erheben‹
(; ).
›Hebung, Einnahme, Gebühr‹, dann auch ›Buße, Strafgeld‹; vgl. (V.).

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Erkennen sie nun, das ich die börungk verpflicht oder verfallen bin, so mus ich die geben.
darumb uns ungewönliche geboth geschahen von etlichen des raths und den meistern, und sie darumb die börung von uns nemen und haben mochten oder wolten.
ich were umb den willen geheischet, das ich die börung geben solde, die ich dem rathe gelobet hette.
Rwb (s. v.
Bührung
).