ausfeiern,
V.
1.
›einer Feier bis zum Ende beiwohnen, bis zum Schluß an ihr teilnehmen‹.

Belegblock:

Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Warumb seit ir mir so gefer? | Nu kumbt ir selbs itz darumb her, | Mir auß zu feiren nach meinem willen.
2.
›eine bestimmte Zeit hindurch keine Arbeit erhalten‹.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 7
(
omd.
,
1544
):
das der steiger derselben zceche [...] ein schichtlhon aufheben wolde nach aldem, uͤblichem gebrauch [...] und nicht die gancze woche lassen außfeiern.
Ebd.
72, 17
(
1563
):
do einer ergriffen, solle er die woch außfeyern, aber das lohn aufgehaben werden.
Veith, Bwb. .