ausfang,
der
;–/auch
-Ø
+ Uml.›begonnener Grubenbau; Ausbau von etw.‹; nach
Bader, Rechtsformen.
, wird 1973, 105
ausfang
vereinzelt neben einfang
›„Platz, der durch Zäune usw. begrenzt und als in Besitz genommen bezeichnet ist“‹ gebraucht;