ausblümen,
V.
›etw. exzerpieren, auf einen bestimmten Zweck hin ausschreiben‹.

Belegblock:

Leidinger, A. v. Regensb. (
oobd.
,
um 1430
):
nachdem und ich [...] dy croniken von päbsten und römischen kaysern durch nucz wegen der gegenwurtigen und auch der chunftigen hab ausgeplümet und zesamgetragen.