ausbau,
der
;
–/-e
+ Uml.
1.
s.  1.
2.
„›Grundstücke, welche vom Wohnorte entfernt ausser den Grenzen des regelmässig bebauten Feldes liegen [...]‹“ (so ).

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1606
):
Wie es mit den ausbeuen gehalten werden solle. Demnach die zeit hero unter etlichen unruewigen underthonen sich allerhand spann und mißverstand wegen des bauens in hernachbeschribnen ußbeuen, so ine das darauf gefüerten dungs, umbehrens, abfretzens und darob fuerung der fruchten halb zugedragen.
Schwarz, Awürt. Lagerb.
2, 568, 15
(
schwäb.
,
1526
):
Außbew, ob der Staig.
Ebd.
593, 33
:
ußbeuw, hinderm Flynsenlouch.